Grundstück Groß Rheide

Die Historie einer Schenkung

Blick ins Grundstück - Foto: W.G.
Blick ins Grundstück - Foto: W.G.

Historie

Die Urkundenrolle Nr. 397/1985 (Ein Auszug)

Im Grundbuch von Groß Rheide [Blatt 121 (AG Schleswig)] sind als Eigentümer der Kaufmann Rudolf Winkler und seine Ehefrau Marlene Winkler je zur Hälfte eingetragen.

Rudolf Winkler ist am 04. Februar 1985 verstorben und wird aufgrund des Erbscheines des Amtsgerichts Hamburg vom 02. Mai 1985 -76 IV-VI 1066/85 – beerbt von seiner Witwe Marlene Winkler als Alleinerbin.

Dieser Grundbesitz besteht aus dem Flurstück 33 der Flut 1 der Gemarkung Groß Rheide in Größe von 1.99.97 ha (Unland, Rethhorn).

Frau Marlene Winkler, im folgenden kurz „Überlasserin“ genannt, überläßt hiermit dem Deutschen Bund für Vogelschutz-Landesverband Schleswig-Holstein e.V., im folgenden kurz „Übernehmer“ genannt, das vorgenannte Grundstück.

 

Weiterhin:

Der Lehrer Hans-Joachim Ulrich, Schleswig, Knud-Laward-Straße 34, vertritt den 1. Vorsitzenden des Deutschen Bundes für Vogelschutz-Landesverband Schleswig-Holstein e. V.  und unterzeichnet den Grundstücksschenkungsvertrag.

Hans-Joachim Ulrich ist zugleich der 1. Vorsitzende der Vogelschutz-Gruppe Schleswig, nachfolgend NABU Ortsgruppe Schleswig.

 

Aus vorgenannter Erläuterung erklärt sich, dass die NABU Gruppe Schleswig sich für die Entwicklung des Grundstücks verantwortlich sieht. Denn wäre die Gruppe Schleswig seinerzeit ein eingetragener Verein gewesen, sie wäre sicherlich als „Übernehmer“ im Grundbuch des AG Schleswig eingetragen worden.

Das Projekt

Am 15. August 2016 beschließt der Vorstand noch unter Leitung des 1. Vorsitzenden Hans-Jürgen Boeck die Aufstellung eines Ansitzes für einen Greifvogel.

Mehrfach haben sich der neue 1. Vorsitzende, Widukind Glodeck, und seine Lebensgefährtin Gisela Diecks, zugleich Schriftwartin des Vereins, am Grundstück aufgehalten und dabei keine Greifvögel beobachtet. Mit Holger Weidmann von der AG Wanderfalkenschutz ist ein Termin für eine Ortsbesichtigung vorgesehen, um über geeignete Nisthilfe zu beraten.

 

Mit Biologen ist zu beraten, ob die Freifläche langfristig so offenbleiben sollte, die Gräser mindestens einmal jährlich gemäht oder ob eine Verbuschung ratsam erscheint.          

W.G. 

Impressionen